End User License Agreement (EULA)
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1. Definitionen
1.1. „Fonts“: Schriftsoftware einschließlich aller zugehörigen Dateien, Daten und Dokumentationen, die im Rahmen dieser Lizenz bereitgestellt werden. Das Type Design der Fonts – einschließlich der Gestaltung der Schriftzeichen (Glyphen), Buchstaben, Ziffern, Symbole und anderer typografischer Elemente – ist urheberrechtlich geschützt und gilt als ein Werk im Sinne des deutschen Urheberrechts.
1.2. „Lizenzgeber“: Sergej Lebedev - Typedesigner.de, Inhaber sämtlicher Rechte an den Fonts und dem Type Design.
1.3. „Lizenznehmer“: Die natürliche oder juristische Person, die die Fonts erwirbt und gemäß dieser EULA nutzt.
1.4. „Berechtigte Nutzer“: Mitarbeitende des Lizenznehmers, die mit dessen Einverständnis die Fonts nutzen.
1.5. „Dritte“: Personen ohne Nutzungsrechte (z. B. Endnutzer von Dokumenten oder Apps).
1.6. „Lizenz“: Das durch diese EULA eingeräumte Nutzungsrecht.
1.7. „Nutzung“: Jede Form der Installation, Einbettung, Anzeige oder Verarbeitung der Fonts, unabhängig von der Art der Plattform oder des Mediums.
1.8. „Commercial Electronic Document“: Kommerziell vertriebenes elektronisches Dokument (z. B. eBook).
1.9. „Application“ / „App“: Eigenständige Software-App (z. B. für iOS/Android), die Fonts nutzt.
1.10. „Digitale Publikationen“: Z. B. eBooks oder andere nicht-ausführbare Dateien.
1.11. „Social-Media-Kanäle“: Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok.
1.12. „Pageviews“ sind serverseitig oder durch anerkannte Tracking-Tools (z. B. Analytics-Systeme) erfasste Seitenaufrufe ohne Filterung von Bots, Crawlern oder internen Zugriffen, sofern technisch identifizierbar.
2. Lizenzgewährung
2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Nutzung der Fonts gemäß den Bestimmungen dieser EULA.
2.2. Die Lizenz ist zeitlich und örtlich unbegrenzt und gilt für private sowie kommerzielle Zwecke.
2.3. Alle Rechte an den Fonts und dem Type Design verbleiben beim Lizenzgeber. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
2.4. Die Lizenz tritt mit dem Download, der Installation oder der ersten Nutzung der Fonts in Kraft.
2.5. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Upgrades oder neue Versionen der Fonts bereitzustellen.
Sofern Updates bereitgestellt werden, die ausschließlich Fehlerbehebungen oder technische Verbesserungen enthalten, können diese dem Lizenznehmer nach Ermessen des Lizenzgebers ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden und unterliegen denselben Lizenzbedingungen wie die ursprünglich lizenzierten Fonts.
Erweiterte Versionen, zusätzliche Schriftschnitte, neue Zeichensätze oder sonstige funktionale oder gestalterische Erweiterungen können vom Lizenzgeber als eigenständige Produkte angeboten werden und erfordern eine separate Lizenz.
3. Beschränkungen der Nutzung
3.1. Der Lizenznehmer darf die Fonts nicht weitergeben, verkaufen, vermieten oder unterlizenzieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich vom Lizenzgeber gestattet.
3.2. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Fonts zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu schaffen.
3.3. Das Subsetten von Webfonts ist gestattet, sofern die gesetzlichen Bestimmungen und die Lizenzbedingungen beachtet werden.
3.4. Die Nutzung der Fonts in Open-Source-Software, die die Fonts für Dritte frei zugänglich macht, ist nicht gestattet.
3.5. Fonts dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, dass sie den Hauptwert einer Software oder Dienstleistung darstellen.
3.6. Die Fonts dürfen weder ganz noch teilweise zur Erstellung, zum Training, Fine-Tuning oder zur Verbesserung von KI- oder Machine-Learning-Systemen verwendet werden. Dies gilt auch für daraus abgeleitete Daten.
Untersagt ist insbesondere die Nutzung zur Generierung, Reproduktion oder Simulation von Schriftarten, Glyphenformen oder typografischen Merkmalen.
Eine Nutzung in Systemen oder Diensten, die Dritten Zugriff auf die Fontsoftware oder daraus extrahierbare Schriftdaten ermöglichen, ist unzulässig.
Die Nutzung in Design-Software oder automatisierten Workflows ist zulässig, sofern die Fonts ausschließlich zur Darstellung von Inhalten verwendet werden und keine darüber hinausgehende Analyse, Extraktion oder Weiterverarbeitung der Schriftdaten erfolgt.
3.7. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine angemessene und technisch erforderliche Anzahl von Sicherungskopien der Fonts ausschließlich zu Archiv- und Backup-Zwecken zu erstellen.
Diese Kopien müssen unter der ausschließlichen Kontrolle des Lizenznehmers verbleiben und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch auf Systemen gespeichert werden, die unbefugten Zugriff ermöglichen.
3.8. Liegen konkrete Hinweise auf einen Verstoß gegen diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) vor, kann der Lizenzgeber vom Lizenznehmer Informationen und entsprechende Unterlagen anfordern, um die Angelegenheit zu klären. Alle bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Überprüfung der Einhaltung dieser EULA verwendet.
4. Lizenzarten und deren Bedingungen
4.1. Desktop License
4.1.1. Die Fonts dürfen auf einer festgelegten Anzahl von Geräten durch berechtigte Nutzer genutzt werden.
4.1.2. Externe Dienstleister benötigen eine eigene Lizenz.
4.1.3. Druckereien dürfen fertige Dokumente erhalten, aber keine Font-Dateien weiterverarbeiten oder weitergeben.
4.1.4. Eine editierbare Einbettung der Fonts in Dokumente ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lizenzgebers gestattet.
4.2. Web License
4.2.1. Die Fonts dürfen über CSS @font-face unter Verwendung von WOFF2-Dateien eingebunden werden.
4.2.2. Die Lizenz deckt eine bestimmte Anzahl von Pageviews pro Monat ab.
4.2.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Pageviews zu dokumentieren und Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung zu ergreifen.
4.3. App License
4.3.1. Jede App, die die Fonts nutzt, benötigt eine eigene Lizenz.
4.3.2. Die Lizenz wird nach der Anzahl der Downloads oder Installationen der App bemessen.
4.3.3. Die Fonts dürfen nicht den Hauptwert einer App darstellen.
4.3.4. Eine Nutzung in Authoring-Tools oder Server-Architekturen ist nicht gestattet.
4.4. Electronic Document License
4.4.1. Die Fonts dürfen in kommerziell verbreiteten digitalen Publikationen (z. B. eBooks) eingebettet werden.
4.4.2. Wiederkehrende Publikationen gelten als ein einziges Werk im Sinne dieser Lizenz.
4.4.3. Fonts müssen verschlüsselt oder obfuskiert eingebettet werden, um die unbefugte Extraktion zu verhindern.
4.5. Social Media License
4.5.1. Die Fonts dürfen in Beiträgen auf Social-Media-Plattformen verwendet werden.
4.5.2. Die Lizenz deckt die Nutzung gemäß der höchsten Followerzahl des Lizenznehmers ab.
4.5.3. Die Nutzung in Video- oder Audioinhalten unterliegt den Bedingungen der „Audio-Visual License.“
4.6. Trial License
4.6.1. Der Lizenznehmer darf eine Testversion der Fonts nutzen, die auf einen reduzierten Zeichensatz beschränkt ist.
4.6.2. Die Testversion darf ausschließlich zu Evaluierungszwecken und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
4.7. Logo License
4.7.1. Eine gesonderte Lizenz ist erforderlich, wenn die Fonts für Logos, Wort- oder Bildmarken verwendet werden sollen.
4.8. Enterprise License
4.8.1. Großkunden erhalten eine individuell ausgehandelte Lizenz, die ein erweitertes Nutzungsrecht umfasst.
4.9. Variable-Font-Lizenz
4.9.1. Die Variable-Font-Lizenz erlaubt die Nutzung der variablen Fontdateien durch die Anzahl der „Authorized Users“, die von der erworbenen Lizenz umfasst ist. Sie stellt ein eigenständiges Lizenzprodukt dar und unterliegt denselben Nutzungsbedingungen wie die Desktop-Lizenz, sofern in diesem Abschnitt 4.9 nichts Abweichendes geregelt ist.
4.9.2. Variable Fonts dürfen für Print, Branding, Grafikdesign, Desktop-Publishing, Motion-Design sowie andere nicht-webbasierte Designanwendungen verwendet werden.
4.9.3. Die Einbettung in Websites ist nicht gestattet. Für jede Form der Webnutzung ist eine separate Web-Lizenz erforderlich.
5. Einbettung und Sicherheit
5.1. Die Fonts müssen so eingebettet werden, dass eine unbefugte Extraktion oder missbräuchliche Nutzung verhindert wird.
5.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Fonts zu ergreifen, insbesondere bei der Nutzung auf Online-Plattformen oder in digitalen Publikationen.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Die Lizenz gilt unbefristet, solange sie nicht durch den Lizenzgeber oder Lizenznehmer gemäß dieser EULA gekündigt wird.
6.2. Bei Kündigung oder Vertragsende muss der Lizenznehmer alle Kopien der Fonts vernichten und die Nutzung einstellen.
6.3. Kündigung bei Verstoß: Eine Kündigung tritt im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen sofort in Kraft, wobei der Lizenznehmer verpflichtet ist, alle Kopien der Fonts zu löschen.
7. Haftungsausschluss und Gewährleistung
7.1. Die Fonts werden dem Lizenznehmer „wie besehen“ bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Fonts fehlerfrei sind oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
7.2. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.4. Die Haftung des Lizenzgebers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die vom Lizenznehmer für die jeweilige Lizenz tatsächlich gezahlte Lizenzgebühr beschränkt.
7.5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, inkompatible Systeme, Dritte oder unbefugte Veränderungen der Fonts entstehen.
7.7. Höhere Gewalt befreit den Lizenzgeber von der Haftung.
7.8. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Es gilt deutsches Recht.
8.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.
8.3. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser EULA ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt der Rest der Vereinbarung in vollem Umfang gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht am nächsten kommt.
10. Gesamte Vereinbarung
10.1. Diese EULA ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sergej Lebedev – Typedesigner.de – End User License Agreement v1.2, April 2026 (Deutsche Originalfassung.)
